Flugplatzdaten findest du HIER
Modellfugplatzbetriebsordnung (MFBO) des MFC – Ausseerland |
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Benützungsberechtigte |
Das Fluggelände darf "nur" von Clubmitgliedern benützt werden. Unbefugten ist das Betreten des Geländes untersagt. |
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Alleinflugberechtigung |
Alleinflugberechtigt sind nur unterwiesene Personen nach Freigabe durch den Vereinsvorstand (Obmann, Fluglehrer) |
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Gastflugregelung | Gastflieger können nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Anfrage den Flugplatz benützen. Anfrage unter der Nr.: 0664 / 3468756 oder +43 664 3949491 die Platzgebühr beträgt 10 Euro/Flugtag Ein Clubmitglied muss dabei unbedingt anwesend sein. |
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Versicherung | Ein Flugmodell darf nur in Betrieb genommen werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz mit der im LFG 1957 § 151 genannten Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden kann. (z.B.:Österr. Aero-Club (Sportlizenz) (Lizenzkarte und Einzahlungsbeleg). | ||
Betriebsverantwortung / Haftung | Die Verantwortung für den Betrieb eines Flugmodells obliegt dem Piloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken, der Verein (Vorstand) übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art. | ||
Betriebszeiten |
Generelles Flugverbot ab 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen darf erst ab 10 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 20 Uhr geflogen werden. |
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Modellanforderungen |
Es dürfen nur Flugmodelle betrieben werden, die in einem einwandfreien technischen und sicheren Zustand sind.
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Frequenznutzung | Jeder Pilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz-Frequenz frei ist (entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen); Kanalkennzeichnung | ||
Flugbereich |
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Flugverbotszonen | Der Betrieb innerhalb oder über ausgewiesenen Flugverbotszonen ist verboten. (siehe Karte) Verbotszonen: Zuschauerräume, Parkplatz, Vereinshütte/Hangar, Vorfeld und nördl. des Krunglbaches |
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Verhaltensregeln f. Betrieb | Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen werden kann. Wenn mehrere Piloten gleichzeitig ihr Modell betreiben, müssen sie so zusammen stehen, dass eine Kommunikation untereinander möglich ist. Die Start- und Landerichtung ist abzusprechen. Start und Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen. Der Start eines Flugmodells darf nur von der Start- u. Landebahn aus erfolgen. Nach der Landung ist die Start- u. Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen. Der Motor muss noch innerhalb des Sicherheitsnetzes abgestellt werden. D.h. der Motor muss noch auf der Landebahn abgestellt werden. Betriebsfremde unbeteiligte Personen dürfen sich nur hinter dem Sicherheitsnetz aufhalten. Hubschrauber dürfen bei Flugbetrieb nicht über der Landebahn schweben. Motoren dürfen wegen der Lärmbelästigung nur ab dem östl. Ende des Vorbereitungstisches eingelaufen werden. |
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Regeln hinsichtlich der Flugplatzeinrichtungen | Bei Nutzung der Einrichtungen ist Sauberkeit u. Pflege Voraussetzung. Clubeigentum hat in der Clubhütte zu verbleiben. Parkordnung: Das Abstellen von KFZ ist nur am südlichen Wegrand und entlang des Baches bis zur Clubhütte gestattet. |
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Fluglogbuch | Flugaktivitäten werden vorzugsweise online auf unserer Webseite eingetragen. Es liegt auch ein Fluglogbuch in der Vereinshütte auf. Die Eintragungen ins Logbuch sind zwingend erforderlich. (Jahresbericht an die AustroControl) |
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Notfallplan | Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144, nächster Arzt Dr. Schultes Tel.: 036233446, ACG-RCC (Zentrale Meldestelle Tel: +43(0)51703 7400 oder 7401, Fax: +43(0)51703 76 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Vereinshütte |
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Sanktionen | Bei einem Verstoß gegen die MFBO wird erstmals vom Vorstand eine Verwarnung ausgesprochen. Bei wiederkehrendem Missachten droht eine zeitliche Sperrung oder der Vereinsausschluss. | ||
Karte | |||
November 2015 – geändert 27.Juni 2017 (150m Flugüberhöhung) |